Der sächsische Verfassungsschutz: Ein Frühwarnsystem?

Der nachfolgende Text von mir ist erschienen in der Publikation weiterdenken Heinrich Böll Stiftung/Kulturbüro Sachsen e.V. (Hrsg.) (2013): Wer schützt die Verfassung? Kritik zu den Verfassungsschutzbehörden und Perspektiven jenseits der Ämter, Dresden. Die Publikation steht hier als pdf zur Verfügung.

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Der sächsische Verfassungsschutz: Ein Frühwarnsystem?

Seit dem Auffliegen des als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichneten Terrornetzwerkes nach dem 4. November 2011 stehen die Inlandsgeheimdienste in Deutschland wie selten zuvor im Fokus der Kritik. Was wussten die Verfassungsschutzbehörden? Welche Rolle spielen die so genannten V(ertrauens)-Leute, die – anders als der Name suggeriert – wenig vertrauenswürdig sind, da es sich um vom Verfassungsschutz bezahlte Neonazis handelt? Und warum wurde der NSU nicht eher enttarnt? Dies sind nur einige Fragen, die im Zusammenhang mit den Morden, Sprengstoffanschlägen und Raubüberfällen, die dem NSU zugerechnet werden, öffentlich diskutiert werden.

Um ihre Klärung kümmern sich mittlerweile eine Reihe Gremien: Neben dem Untersuchungsausschuss des Bundestages gibt es in den Landtagen von Thüringen, Bayern und Sachsen Untersuchungsausschüsse. Darüber hinaus wurden Expertenkommissionen von Thüringen und Sachsen eingesetzt, ebenso wie eine Bund-Länder-Kommission.

Spannend in der Aufklärungsarbeit ist, dass trotz der zentralen Frage welche Fehler Behörden des Bundes oder einzelner Bundesländer bei der Fehleinschätzung der Straftaten des NSU bzw. deren Nichtwahrnehmung als rechtsterroristisch motiviert Sachsen bundesweit nicht so sehr im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung steht, obwohl Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, die als Kern des NSU gelten, nach ihrer Flucht aus Thüringen am 26. Januar 1998 nach bisherigem Kenntnisstand direkt in Sachsen untertauchten. Anschließend hatte das Trio über einen Zeitraum von 14 Jahren hinweg sowohl in Chemnitz als auch in Zwickau in zeitlicher Abfolge mehrere Unterschlüpfe. Szenegrößen aus dem Blood & Honour-Umfeld wie Jan W. und Thomas S. leisten offenkundig Hilfestellung beim Untertauchen.

Aber nicht nur Unterschlupf fand das Trio hier, auch eine Reihe der Straftaten, die dem NSU zugerechnet werden, wurden in Sachsen verübt. Auch wenn keiner der 10 Morde hier begangen wurde, fanden immerhin 11 der insgesamt 15 Raubüberfälle des Trios in Chemnitz und Zwickau statt.

Was wusste das Landesamt für Verfassungsschutz?

Von Anfang an wurde durch die hiesige Staatsregierung die Strategie gefahren, den NSU und dessen Taten nicht als sächsisches Problem zu betrachten. Deutlich wurde dies durch ihre Wortwahl, mit der sie stets von einem „Thüringer Trio“ oder einer „Thüringer Terrorzelle“ sprach, ungeachtet der Tatsache, dass der NSU Sachsen als Ruhe- und Rückzugsraum nutzte. Insofern verwundert es auch nicht, dass sich sowohl die Staatsregierung als auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auf die Lesart festlegten, sächsische Behörden allgemein und das LfV im Besonderen hätten im Grunde keine eigenen Fehler gemacht. Die Ursache für das Versagen der Behörden wurde von Anfang an bei thüringischen Behörden ausgemacht, die nicht ausreichend informiert hätten.
Zu ersten selbstkritischen Tönen kam es erst, nachdem die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtags ihren Vorläufigen Abschlussbericht veröffentlichte und dort unter anderem die mangelnde Analysefähigkeit des LfV rügte. Auch die Informationspolitik gegenüber der PKK wurde mit dem Verweis: „teilweise wurde die PKK erst nach Medienberichten über bestimmte Vorgänge informiert“,1 kritisiert.

Dessen ungeachtet gibt es eine Reihe von Informationen zum NSU, über die das thüringische LfV verfügte und von denen nicht klar ist, ob sie beim sächsischen LfV und dem Landeskriminalamt (LKA) gelandet sind. Eine eindrucksvolle Liste darüber findet sich im Abschlussbericht der sogenannten Schäfer-Kommission, die von der thüringischen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht kurz nach dem Bekanntwerden des NSU eingesetzt wurde, um zu untersuchen, welches Wissen thüringische Behörden hatten und welche Fehler ihrerseits bei der Aufklärung und Verfolgung des Trios gemacht wurden.2
Jenseits dessen gibt es zudem einige Belege, dass das sächsische LfV Hinweise auf den Verbleib des Trios und dessen Untertauchen in Sachsen hatte. Dies beinhaltete zwar nach jetzigem Kenntnisstand nie eine konkrete Adresse, aber zumindest die Hinweise auf den Raum Chemnitz als wahrscheinlichen Rückzugsort waren dem LfV bekannt.

Seine wichtigste Information war jedoch eine Quellenmeldung, die vom brandenburgischen LfV im Herbst 1998 zur Verfügung gestellt wurde. In dieser wurde das sächsische LfV darüber informiert, dass das Trio plane, sich Waffen zu beschaffen, einen weiteren Überfall zu begehen, um sich mit dem Geld dann ins Ausland abzusetzen. Diese Information führte Mitte September 1998 zu einer gemeinsamen Besprechung der LfV-Behörden von Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Bei dieser wurde Einigkeit darüber hergestellt, dass die Sicherheit der Quelle gewährleistet werden muss, weshalb das thüringische LKA nur in allgemeiner Form über diesen Sachverhalt informiert werden dürfe. Die Bitte des LKA Thüringen statt der konkreten Quellennennung ein sogenanntes Behördenzeugnis auszustellen, um die Information tatsächlich verwerten zu können, wurde vom brandenburgischen LfV abschlägig beschieden.

Was tat das LfV (nicht)?

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was das LfV mit den ihm zur Verfügung stehenden Informationen gemacht hat. Zum jetzigen Zeitpunkt deutet sich an, dass sie nicht an das sächsische LKA weiter gegeben wurden. Insbesondere von der brisanten Quellenmeldung aus Brandenburg ist nicht dokumentiert, dass man sie an das LKA geleitet hätte. Dies bestätigen auch die Aussagen von LfV-Mitarbeitern bei den Zeugenvernehmungen im Rahmen des Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtags. Begründet wird dies stets mit dem Hinweis, Sachsen sei nicht zuständig gewesen, da Thüringen die Federführung inne gehabt hätte und es insofern die Aufgabe des dortigen LKA gewesen wäre, die sächsischen Kollegen zu informieren.
Diese Darstellung erstaunt, da es die genannte gemeinsame Arbeitsbesprechung gab. Es wäre ein Leichtes gewesen, hier verbindliche Absprachen zu treffen, auf welchem Wege und in welcher Form das sächsische LKA über die Quellenmeldung aus Brandenburg informiert wird. Es ist immer wieder erschreckend, dass sich das sächsische LfV trotz des Verdachts, dass sich das flüchtige Trio in Sachsen aufhält, für nicht zuständig erklärt hat. Bei den bisherigen Zeugenvernehmungen ist auch nicht zu erkennen, dass diesbezüglich bei den LfV-Mitarbeitern ein Bewusstseinswandel stattgefunden hat.
Die vermeintliche Nichtzuständigkeit darf auch insofern als widerlegt gelten, als dass in der Sachverständigenanhörung des sächsischen Untersuchungsausschuss zum Thema Sicherheitsarchitektur am 2. Juli 2012 die Sachverständigen Prof. Dr. Christoph Gusy und Prof. Dr. Amadeus Wolff übereinstimmend erklärt haben, dass es eine Zuständigkeit sächsischer Behörden, und damit auch des sächsischen LfV, auch aus dem damaligen Kenntnisstand heraus gegeben hätte.

Welchen Beitrag leistet das LfV zur Aufklärung? Eindrücke aus dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags

Die bisherige Bilanz der Aufklärung durch das LfV zum Thema Nationalsozialistischer Untergrund ist desaströs. Die bereits aus dem PKK-Bericht zitierte Äußerung, dass teilweise erst nach Medienberichten informiert werde, trifft auch auf das Verhalten von LfV-Mitarbeitern gegenüber dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags zu.
Beim Studium der Akten des LfV fällt zunächst auf, dass offenbar viel Zeit auf das Sammeln von Informationen verwendet wird. Es gibt eine Vielzahl von Protokollen aus Observation und Telekommunikationsüberwachungen sowie Listen mit den Namen der Teilnehmer von Veranstaltungen – Konzerten, Fußballspielen usw. –, die von Neonazis organisiert worden waren. Eine systematische Zusammenführung der Informationen zu Erkenntnissen scheint jedoch so gut wie nicht stattgefunden zu haben.
Mittlerweile sind auch deutliche Zweifel an den Aussagen des ehemaligen LfV-Präsidenten Reinhard Boos und dem LfV-Vizepräsidenten Dr. Olaf Vahrenhold vor dem Untersuchungsausschuss angebracht. Am 21. Mai 2013 präsentierte das Fernsehmagazin REPORT MAINZ ein geheimes Schreiben des LfV aus dem Jahr 2000 an den damaligen sächsischen Innenminister Klaus Hardrath. In dem Schreiben, mit dem eine sogenannte G10-Abhörmaßnahme gegen das mutmaßliche Unterstützerumfeld von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe beantragt wurde, heißt es mit Bezug auf das untergetauchte Trio, dessen Vorgehen erinnere an die Strategie terroristischer Gruppen. Vor dem Untersuchungsausschuss hatten Boos und Vahrenhold auch auf wiederholtes Nachfragen stets angegeben, man habe das Trio als militante Rechtsextremisten jedoch nicht als Rechtsterroristen eingeschätzt. Diese Aussagen stehen zumindest im Widerspruch zu dem von REPORT MAINZ präsentierte Schreiben.3
Eine strukturierte Aufarbeitung der Maßnahmen, die das LfV nach dem Untertauchen des Trios durchgeführt hat, um den Flüchtigen habhaft zu werden sowie um deren mögliche Unterstützerstrukturen aufzudecken, blieb aber offenkundig auch nach dem 4. November 2011 aus. Eine von mir eingebrachte Kleine Anfrage, mit der ich in Erfahrung bringen wollte, zu welchen Zeitpunkten sächsische Polizeibehörden oder das LfV an den uns heute bekannten Unterschlüpfen des Trios Observationen, Wohnungsdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachungen oder andere Maßnahmen veranlasst hatte, wurde durch die Staatsregierung mit dem Hinweis beantwortet, dass eine solche Übersicht weder bei der sächsischen Polizei noch beim LfV vorliege.4

Dies deckt sich mit Erfahrungen, die wir im Sächsischen Landtag bereits zuvor mit dem LfV bei öffentlichen Anhörungen im Innenausschuss zu neonazistischen Strukturen gemacht haben. Ein Antrag, mit dem die Fraktion DIE LINKE detailliert Auskunft von der Staatsregierung über das Wirken von Blood & Honour – Strukturen und deren Unterstützern begehrte, wurde in der Stellungnahme der Staatsregierung nach dem gleichen Muster beantwortet wie meine Kleine Anfrage: Das Thema sei auf die Vergangenheit ausgerichtet und betreffe lediglich einen speziellen Ausschnitt aus dem Bereich der rechtsextremistischen subkulturellen Szene. Überdies würde der zusammengestellte Fragekatalog sehr ins Detail gehen und die gewünschten Informationen gesammelt nicht vorliegen.5 Am 11. Oktober 2012 führte der Innenausschuss des Sächsischen Landtags eine öffentliche Anhörung zu diesem Antrag durch. Anwesend war auch der Vizepräsident des LfV, Dr. Olaf Vahrenhold. Meine konkrete Nachfrage, ob die Stellungnahme der Staatsregierung in Absprache mit dem LfV erfolgt sei, wurde von ihm mit dem Hinweis beantwortet, dass ich könne davon ausgehen könne, dass solche Aussagen abgestimmt sind.6 Auch hier ergibt sich wieder das gleiche Bild: Wesentliche Informationen wurden und werden durch das LfV nicht zur Verfügung gestellt. Im Fall von Blood & Honour erschreckt dies umso mehr, da sowohl deren Führungskader als auch sächsische Aktivisten zum engeren Unterstützerumfeld des NSU gerechnet werden müssen. Eine tiefgehende Kenntnis der ideologischen Grundlagen sowie der Netzwerkstrukturen von Blood & Honour würde schließlich auch zu einem besseren Verständnis des NSU und seines Agierens führen können.

Fazit

Nach über einem Jahr der intensiven bundesweiten Auseinandersetzung mit dem NSU und der Frage, was Behörden wussten und ob die Taten des NSU bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätten unterbunden werden können, haben es offenkundig weder sächsische Behörden noch die sächsische Staatsregierung für nötig befunden, eine systematische Aufarbeitung ihrer eigenen Arbeit zu leisten. Die hier skizzierten Defizite werfen die Frage nach den Ursachen auf. Ein Teil der Antwort ergibt sich aus dem Entstehungsprozess des LfV: Sein Aufbau sollte in Sachsen Anfang der 1990er Jahre ohne belastetes Personal vollzogen werden, das heißt es wurde auf die Einstellung von Menschen mit SED- oder Stasi-Vergangenheit verzichtet. Dies führte jedoch auch dazu, dass zum Beispiel im Bereich der Analyse des Rechtsextremismus keine Fachkräfte mit einschlägiger Hochschulausbildung, wie zum Beispiel Soziologen, Politikwissenschaftler oder Historiker eingestellt wurden, sondern – nach Auskunft eines ehemaligen Referatsleiters des LfV im Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags – gänzlich fachfremdes Personal, darunter Handwerker und Verkäuferinnen, das im Schnellverfahren mehrtägige Lehrgängen beim Bundesamt für Verfassungsschutz besuchte.
Das LfV ist seiner Verantwortung als „Frühwarnsystem“ der Demokratie somit in der Vergangenheit nicht gerecht geworden und wird es allem Anschein nach bis heute nicht. Fehlende Analysefähigkeit, mangelnde Kommunikation gegenüber anderen Behörden und eine anhand fachlicher Kriterien kaum kontrollierbare Arbeit stellen die Legitimität und die Existenzberechtigung dieser Behörde in Frage.

  1. Das Dokument „Vorläufiger Abschlussbericht der PKK“ ist im Internet einsehbar unter: http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/pkk-sachsen-nsu-bericht100.pdf, zuletzt aufgerufen am 31.05.2013. []
  2. Das „Gutachten zum Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des ‚Zwickauer Trios’“ ist im Internet einsehbar unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/veranstaltungen/120515_schaefer_gutachten.pdf, zuletzt aufgerufen am 31.05.2013. []
  3. Der Beitrag von REPORT MAINZ ist im Internet einsehbar unter: http://www.swr.de/report/rechter-terror/-/id=233454/nid=233454/did=11274576/ffw44d/index.html, zuletzt gesehen am 31.05.2013. []
  4. Vgl. dazu Kleine Anfrage „Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen etc. an den Aufenthaltsorten des Zwickauer Terrortrios“ (Drucksachennummer 5/11006), einsehbar im Internet unter: http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Kleine_Anfragen/5_Drs_11006_-1_1_4_.pdf, zuletzt gesehen am 31.05.2013. Die Kleine Anfrage wurde von mir am 08.01.2013 eingereicht und mit Datum vom 31.01.2013 durch die Staatsregierung beantwortet. []
  5. Die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag „Unterbindung des Wirkens von Strukturen von ‚Blood & Honour’ und der ‚Hammerskin Nation’ in Sachsen sowie deren Unterstützernetzwerke“ (Drucksachennummer 5/8218) vom 13.02.2012 ist im Internet einsehbar unter http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8218&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=202, zuletzt aufgerufen am 31.05.2013. []
  6. Vgl. Wortprotokoll zur öffentlichen Anhörung des Antrags „Unterbindung des Wirkens von Strukturen von ‚Blood & Honour’ und der ‚Hammerskin Nation’ in Sachsen sowie deren Unterstützernetzwerke“ ist im Internet einsehbar unter http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=60410&dok_art=APr&leg_per=5&pos_dok=2, zuletzt aufgerufen am 31.05.2013. []

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