14 Punkte Aktionsprogramm für Ministerpräsident Tillich

Ich habe mir heute mit etwas Zeitverzug die Interviews von Ministerpräsident Tillich in den Tagesthemen und im heute journal gestern sowie die heutige Pressekonferenz angesehen. Wieder einmal war der Ministerpräsident überwiegend schwammig, nebulös und lag zum Teil absurd daneben (z. B. der Vergleich der rassistischen Übergriffe in Clausnitz und Bautzen mit den Protesten gegen Stuttgart 21). Nun könnte man das alles lange analysieren und zum Teil wird das auch getan. Mich drängt es gerade, ein paar Maßnahmen aufzuschreiben, die der Ministerpräsident sofort umsetzen könnte, um mit dem Thema angemessen umzugehen. Ich nennen es mal ministerpräsidentiales Aktionsprogramm. Das klingt so schön kraftvoll und nach handeln.

Kleine Besonderheit: Ich habe mir auferlegt, nur die Punkte zu notieren (zunächst stichpunktartig), die mir innerhalb von 5 Minuten einfallen. Auch wenn ich zugegeben muss, dass ich am Ende zwei oder drei Minuten mehr gebraucht habe, um noch das aufzuschreiben, was noch im Kopf umher geisterte. 14 Punkte sind es geworden. Mit etwas mehr Zeit lassen sich mit Sicherheit noch eine Vielzahl mehr finden. Also verbunden mit diesen Zeilen, die herzliche Einladung mitzudenken und eigene Vorschläge aufzuschreiben.

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Ministerpräsident Tillich erklärt sich

Ministerpräsident Tillich hat sich am gestrigen Sonntag zu den Ereignissen in Clausnitz und Bautzen erklärt. An und für sich ist es zu begrüßen, wenn der Ministerpräsident Stellung bezieht. Nach Medienberichten hat er starke Worte gefunden. Die Worte „erschreckend“ und „schockierend“ sind demnach genauso gefallen wie „widerlich“ und „abscheulich“.

Alles starke Worte, nur Ministerpräsident Tillich hat auch folgendes zum „Besten“ gegeben: „Das sind keine Menschen, die so was tun. Das sind Verbrecher.

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Die Würde des Menschen ist unantastbar

ClausnitzUnter dem Eindruck der Ereignisse von Clausnitz zitierte ich gestern am späten Abend auf Facebook Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ich fügte hinzu, dass der Freistaat Sachsen dieses Schutzversprechen bereits seit längerem nicht mehr einhalte.

Auch nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, halte ich diesen Eintrag nach wie vor für richtig. Clausnitz zeigt in komprimierter Form, dass Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (Artikel 14 Absatz 1 der sächsischen Verfassung) in Sachsen derzeit nicht gewährleistet ist. Seit über einem Jahr eilt die Statistik rechtsmotivierter und rassistischer Übergriffe von einem traurigen Rekord zum nächsten. Die Zahl der Übergriffe auf Unterkünfte geflüchteter Menschen oder diese direkt ist enorm. Und Sachsen ist Zentrum dieser Gewaltwelle. Meldungen von physischen Übergriffen auf Unterkünfte und Menschen sind zur traurigen Normalität geworden.

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