Ein halbes Jahr ist nun vergangen, seit sich der 6. Sächsische Landtag am 29.09.2014 konstituiert hat und in diesem erstmals die Alternative für Deutschland (AfD) vertreten ist. Die Nachrichtenagentur dpa hatte zwar schon vor vier Wochen einen Aufschlag gemacht zum Thema ein halbes Jahr AfD in den Landtagen (nachzulesen z. B. hier), allerdings ist es sinnvoller, nicht vom Wahltag aus zu rechnen, sondern von der Konstituierung des Landtags aus, weil die gewählten Abgeordneten erst dann ihre vollen parlamentarische Rechte haben und somit voll arbeitsfähig sind, wenn sie vereidigt wurden und das geschieht nun mal bei der Konstituierung eines Landtags.
„Altparteien“ und „Blaue Briefe“ – Die Selbstinszenierung der AfD
Mit viel rhetorischem Getöse ist die AfD in die Wahlkämpfe gegangen und auch nach den Wahlen weiter vorgegangen. Im sprachlichen Gepäck immer der Frontalangriff auf die von der AfD als „Altparteien“ bezeichnete politische Konkurrenz, womit in der AfD-Rhetorik auch ein pauschales Unwerturteil über deren Arbeit enthalten ist. Etwa wenn Frauke Petry sich am 28.12.2014 zum Thema Wahlmüdigkeit äußert:
„Die Wahlmüdigkeit ist Folge einer abgehoben Politik der Altparteien, die schon seit längerem keinen Bezugspunkt mehr zu den Sorgen der Menschen hat. Nicht ganze Wahlwochen oder ortsunabhängiges Wählen werden die Deutschen vermehrt an die Urnen bringen. Erst dann, wenn die Altparteien den Mut aufbringen Themen anzusprechen, die sie bisher mangels Lösungsansätzen zu verhindern wussten, wird es spürbare Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung in Deutschland geben.“
Weitere Beispiele für die Verwendung des Begriffs „Altparteien“ durch die AfD finden sich hier und hier. Neben der Diffamierung anderer Parteien, erhebt die AfD damit aber auch den Anspruch, es besser zu machen.
Zur Selbstinszenierung gehört auch, dass die Fraktion mehr oder weniger regelmäßig unter der Bezeichnung „Der Blaue Brief“ kurze Artikel zu aus AfD-Sicht aktuellen Themen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Bislang wurden diese überwiegend von AfD-Pressesprecher Andreas Harlaß verfasst. Die Namensgebung ist insofern interessant, weil „blaue Briefe“ umgangssprachlich aus dem schulischen Bereich bekannt sind und an versetzungsgefährdete Schüler versandt werden bzw. einen schriftlichen Tadel bezeichnen.
Dies lässt eine doppelte Interpretation zu. Einerseits die Selbstwahrnehmung der AfD als unangepasste Schülerin, die vom „politischen Establishment“ deshalb geschnitten wird. Andererseits die Selbstzuschreibung als beaufsichtigende Instanz, die an andere blaue Briefe verteilt wegen deren schlechten (politischen) Leistungen. Dies erinnert an die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, die mit der Publikation „Der Ordnungsruf“ zu einem ähnlichen Mittel der Selbstinszenierung greift. Im parlamentarischen Geschehen ist ein Ordnungsruf eine Möglichkeit der Sitzungsleitung, einzelne Mitglieder zu verwarnen.
Auch vor dem Hintergrund dieser Selbstinszenierung lohnt es, auf die parlamentarische Leistungsbilanz der AfD im Sächsischen Landtag zu schauen und die natürlich auch mit der Leistungsbilanz der anderen Fraktionen im Sächsischen Landtag zu vergleichen.
Auswertung parlamentarischer Initiativen
Dafür nehme ich eigenständige Initiativen in den Blick, die entweder im Bereich der einzelnen Abgeordnetenrechte liegen, oder die durch die Fraktion als Ganzes eingereicht werden. Das betrifft konkret Kleine Anfragen, die durch einzelne Abgeordnete gestellt werden, und Anträge, Große Anfragen und Gesetzentwürfe, die im Regelfall durch eine oder mehrere Fraktionen eingereicht werden (die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags sieht überdies vor, dass die genannten parlamentarischen Initiativen auch durch mindestens sieben Einzelabgeordnete eingereicht werden können, dies ist jedoch in der Realität ein absoluter Ausnahmefall).
Zu beachten ist dabei, dass Kleine Anfragen insbesondere ein Instrument von Oppositionsabgeordneten sind, mit dem sie Informationen aus den Geschäftsbereichen der einzelnen Ministerien erlangen möchten. Sie dienen damit auch der Kontrolle der Regierung durch die Opposition. Von Vertretern der die Regierung tragenden Fraktionen werden Kleine Anfragen deutlich seltener genutzt, da hier durch die Präsenz in der Regierung andere Informationskanäle existieren, die weniger formell sind und zu schnelleren Antworten führen, als die für die Kleinen Anfragen vorgesehene 4-Wochen-Frist.
Gleichzeitig muss natürlich auch die Fraktionsstärke, d. h. die Zahl der Abgeordneten in einer Fraktion, mit in die Betrachtung einfließen, insbesondere bei der Bewertung der Zahl der Kleinen Anfragen. Für den 6. Sächsischen Landtag gestaltet sich die Sitzverteilung wie folgt:
Die Zahl der parlamentarischen Initiativen der AfD ist übersichtlich
Ein Blick auf die parlamentarische Leistungsbilanz zeigt, dass aus den Reihen der AfD in den vergangenen sechs Monaten 32 Kleine Anfragen, null Große Anfragen, sechs Anträge und null Gesetzentwürfe in den Geschäftsgang des Sächsischen Landtags gegeben wurden. D. h. im Schnitt hat jeder AfD-Abgeordnete im vergangenen halben Jahr 2,3 Kleine Anfragen eingereicht, das entspricht 0,4 Kleinen Anfragen im Monat.
In der Realität zeigt sich jedoch, dass bislang lediglich sieben der AfD-Abgeordneten dieses Instrument überhaupt genutzt haben. Warum die anderen sieben Abgeordneten der AfD dieses niedrigschwellige und leicht zu realisierende Instrument der Parlamentsarbeit nicht genutzt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings mutet es schon etwas absurd an, mit welchem Getöse die AfD die Einreichung der ersten Kleinen Anfrage am 19. Oktober 2014 auf ihrem Facebook-Profil feierte, zumal die Erarbeitung einer Kleinen Anfrage kein Hexenwerk ist und sich meist auch mit wenig Zeitressourcen realisieren lässt.
Inhaltlich hat sich die AfD-Fraktion vor allem mit innenpolitischen Themen beschäftigt. Mehr als 20 der Kleinen Anfragen sind diesem Bereich zuzuordnen. Davon beschäftigen sich allein elf Anfragen mit dem Thema Polizei, fünf mit dem Thema Asyl und drei mit dem politischen Gegner (Linksextremismus), womit die AfD auch ein Stück weit das politische Erbe der NPD angetreten hat.
Parlamentarische Initiativen der anderen Fraktionen im Sächsischen Landtag
Aber werfen wir einen Blick auf die politische Konkurrenz. Erwartungsgemäß fällt die Zahl der Kleinen Anfragen bei den Regierungsfraktionen von CDU mit 25 und SPD mit fünf Anfragen übersichtlich aus. Dies liegt insbesondere an den oben bereits geschilderten Gründen, dass Kleine Anfragen in der politischen Praxis in erster Linie ein Oppositionsinstrument sind. Allerdings kommen CDU und SPD auf 17 Anträge und einen Gesetzentwurf. Eine Große Anfragen von CDU und SPD ist bislang nicht zu verzeichnen.
Die Fraktion der LINKEN liegt mit 618 eingereichten Kleinen Anfragen in diesem Bereich zahlenmäßig vorn. Das entspricht durchschnittlich 22,9 Anfragen pro Abgeordneten. Des Weiteren hat die Fraktion DIE LINKE im vergangenen halben Jahr 36 Anträge, drei Große Anfragen und vier Gesetzentwürfe eingereicht.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat 342 Kleine Anfragen eingereicht. Dies entspricht im Schnitt 42,75 Anfragen pro Abgeordneten. Hinzu kommen 19 Anträge, eine Große Anfragen und zwei Gesetzentwürfe.
Vergleich zu 2004
Selbst wenn die Größenverhältnisse der Fraktionen mit in Betracht gezogen werden, wird deutlich, dass die AfD im vergangenen halben Jahr nicht sonderlich fleißig war. Natürlich kann jetzt der (zunächst berechtigte) Einwand kommen, dass es unfair ist, den Parlamentsneuling AfD mit den bereits eingespielten Strukturen von LINKEN und GRÜNEN zu vergleichen. Auch wenn in der GRÜNEN Fraktion sieben der acht Abgeordneten neu im Sächsischen Landtag sind, gibt es doch einen bereits existenten Stamm an Mitarbeitern, die mit den parlamentarischen Abläufen vertraut sind und so zu einem schnelleren Agieren der neuen Abgeordneten beitragen können. Die AfD hingegen muss sämtliche Strukturen neu aufbauen.
Um also zu einer tragfähigeren Bewertung der bisherigen Arbeit der AfD im Sächsischen Landtag zu gelangen ist es noch einmal spannend, den Blick ins Jahr 2004 zu werfen. In diesem Jahr standen die GRÜNEN, die FDP und (ja auch) die NPD vor der gleichen Herausforderung, ohne existente Strukturen in die parlamentarische Arbeit einsteigen zu müssen. Alle drei Fraktionen waren damals Oppositionsfraktionen, so dass hier ein unmittelbarer Vergleich der parlamentarischen Aktivitäten mit denen der AfD heute möglich ist.
Die NPD zog damals mit 12 Abgeordneten in den Sächsischen Landtag ein, die FDP mit 7 und die GRÜNEN mit 6. Der Landtag konstituierte sich am 19.10.2004. In die nachfolgende Betrachtung sind somit parlamentarische Initiativen eingeflossen, die in den ersten sechs Monaten, d. h. bis zum Stichtag 19.04.2005 eingereicht wurden.
Im ersten halben Jahr ihrer Parlamentszugehörigkeit hat die NPD 16 Anträge, zwei Große Anfragen, 99 Kleine Anfragen und einen Gesetzentwurf in den Geschäftsgang gegeben. Bei der FDP schlagen 130 Kleine Anfragen, acht Anträge, eine Große Anfrage sowie fünf Gesetzentwürfe zu buche. Und die GRÜNEN brachten es damals auf 39 Kleine Anfragen, zehn Anträge und einen Gesetzesentwurf. Große Anfragen sind zu diesem Zeitpunkt für die GRÜNEN noch keine zu verzeichnen.
Hier zeigt sich deutlich, dass die Arbeit der AfD deutlich hinter den Neueinsteigern 2004 zurückfällt, obwohl diese allesamt mit kleineren Fraktionen als die AfD in ihre parlamentarische Arbeit starteten. Auch die 39 Kleinen Anfragen der GRÜNEN Fraktion zum damaligen Zeitpunkt sind sicherlich keine übermäßig hohe Zahl, trotzdem liegt sie – obwohl die Abgeordnetenzahl deutlich geringer war als die der AfD heute – über dem Ergebnis der AfD.
Bislang ist die AfD also vor allem durch ihre rhetorische Aggressivität aufgefallen, parlamentarisch hat sie hingegen wenig geleistet. Angesichts der überheblichen Äußerungen von Frau Petry und Co. ist dies ein Armutszeugnis.
3 Gedanken zu „Bilanz parlamentarischer Faulheit – Ein halbes Jahr AfD im Sächsischen Landtag“