Beschwerde beim Presserat erfolglos

Am 16.07.2015 habe ich Beschwerde beim Presserat eingelegt, weil das Opfer einer rechtsmotivierten Straftat in diversen sächsischen Zeitungen namentlich genannt wurde. Berufen habe ich mich dabei auf Ziffer 8 „Schutz der Persönlichkeit“ und Ziffer 8.2 „Opferschutz“ des Pressekodex.

Mit Schreiben vom 14.10.2015 wurde mir vom Deutschen Presserat mitgeteilt, dass aus Sicht des Presserates kein Verstoß gegen den Pressekodex vorliegt. Die identifizierende Berichterstattung der von mir beanstandeten sächsischen Zeitungen wird nicht als Verletzung der publizistischen Grundsätze gewertet.

Im vorliegenden Fall hat der Presserat das öffentliche Informationsinteresse höher eingeschätzt, als die schutzwürdigenden Interessen des Betroffenen. Abgeleitet wird dies zum einen aus der Tatsache, dass das Opfer als Kreisrat im Landkreis Meißen mitwirkt und somit die Attacke als besonders gravierend einzuschätzen sei. Zudem sei der Betroffene mit Äußerungen in die Öffentlichkeit getreten, die vermutlich den Tätern Anlass gegeben haben, den Angriff auf ihn zu verüben.

Ich halte die Einschätzung des Presserats zumindest im ersten Punkt für nachvollziehbar. Es wird immer eine Grarwanderung sein, wann das öffentliche Informationsinteresse überwiegt und wann die schutzwürdigen des Einzelnen überwiegen.

Den Angriff auf den in diesem Fall Betroffenen als Ursache für den Angriff zu definieren halte ich für durchaus problembehaftet. Denn dies würde bedeuten, es hätte sich um einen zielgerichteten Angriff gehandelt. Aufgrund des Tathergangs bin ich bislang immer davon ausgegangen, dass der Betroffene im vorliegenden Fall zufällig Opfer des Übergriffs wurde. Aber letztlich fehlen mir da die tiefergehenden Einblicke. Klarheit darüber können hoffentlich die polizeilichen Ermittlungen geben und letztlich – falls es dazu kommt – die juristische Aufarbeitung des Falls vor Gericht.

Trotz des abschlägigen Votums des Presserats bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass die Form der Berichterstattung in den von mir kritisierten sächsischen Zeitungen sensationsheischend und letztlich auch unverantwortlich war. Sensationsheischend deshalb, weil es in der Berichterstattung überwiegend darum ging, dass es sich bei dem Opfer um den Sohn des sächsischen Wirtschaftsministers handelt. Dass der Betroffene gleichzeitig Kreisrat im Landkreis Meißen ist, war den Zeitungen hingegen nur eine Randnotiz wert. Ich persönlich halte diese „Sohn von“-Berichterstattung für schlechten journalistischen Stil.

Unverantwortlich finde ich die Berichterstattung, weil aus der Berichterstattung und der vom Betroffenen nicht gewollten Öffentlichkeit ein erhebliches Gefährdungspotential resultiert. Anders als bei anderen Straftaten, gibt es im Falle rechter Gewalt und insbesondere in der gegenwärtigen Situation im Freistaat Sachsen eine erhebliche Wiederholungsgefahr. Es kommt hinzu, dass der Betroffene durch die Berichterstattung nicht nur mit den Folgen des unmittelbaren Übergriffs zurecht kommen musste, sondern durch die namentliche Nennung auch noch dem Spott, der Häme und den Anfeindungen aus dem extrem rechten Spektrum ausgesetzt war.

 

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