So, der Termin steht, an dem das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung im NPD-Verbotsverfahren bekannt gibt. Der 17. Januar 2017 soll es also sein.
Ich muss zugeben, die Nervosität steigt bei mir. Es ist kein Geheimnis, dass ich mich immer deutlich gegen das Verbotsverfahren positioniert habe, weil ich es für einen politischen Schnellschuss in der Folge des Auffliegens des NSU hielt und halte, ohne dass ernsthaft strukturelle Verbindungen zwischen NPD und NSU erkennbar wären.
Kurzum: Eine Form von Aktionismus, um zu demonstrieren, wir tun was und unter dem Strich auch eine Ablenkung von den eigentlichen Problemen. Notwendig wären ernsthafte Debatten gewesen, wie eigentlich die Verfassungsschutzbehörden zu einer ernstzunehmenden Auseinandersetzung mit rechtsextremen Strukturen gezwungen werden können und wie eine wirkliche parlamentarische Kontrolle dieser Behörden gewährleistet werden kann. Dass die parlamentarischen Kontrollkommissionen in ihrer jetzigen Konstellation nicht leisten können, ist ziemlich offensichtlich.
Um es am Beispiel Sachsen zu verdeutlichen: In der parlamentarischen Kontrollkommission sitzen 5 Abgeordnete, die neben der Arbeit in der Kontrollkommission mit einer Vielzahl mandatsbezogener Aufgaben konfrontiert sind. Ihnen gegenüber steht eine Behörde mit derzeit 185 Mitarbeitern. Anders ausgedrückt: Es ist für das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz ein leichtes, sich der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen, oder dafür zu sorgen, dass diese nur sehr oberflächlich stattfinden kann.
Unter dem Strich bleibt trotz des Totalversagens der Verfassungsschutzbehörden in der Aufklärung des NSU keine tiefgehende Reform oder ernstzunehmende Überprüfung von deren Arbeitsweisen, sondern es hat eine faktische Stärkung der Behörden in finanzieller und personeller Hinsicht (das habe ich hier heraus gearbeitet), aber auch im Ausbau von deren Kompetenzen gegeben.
Meine früheren Positionierungen zum Thema NPD-Verbotsverfahren habe ich hier zusammen gestellt. In zweieinhalb Monaten weiß ich dann, ob diese Positionen richtig waren oder ob ich mich geirrt habe. Die NPD ist mittlerweile faktisch in der Bedeutungslosigkeit versunken. Nicht gesunken hingegen ist die Gefahr durch die extreme Rechte in der Bundesrepublik, sie hat sich neue Kanäle gesucht und unter anderem in der AfD eine andere parlamentarische Kraft gefunden. Ein NPD-Verbot hätte nicht die geringste Auswirkung in dieser Hinsicht.
Trotzdem wäre ich nicht böse, wenn ich mich mit meiner Position zum Thema NPD-Verbotsverfahren geirrt hätte. Eine weitere juristische Schlappe gegen die NPD in einem Verbotsverfahren würde einen erheblichen politischen Flurschaden mit sich bringen.